Garantie und Garantieabwicklung
Bei Fahrzeugen aller Hersteller besteht eine Werks-/Herstellergarantie ab Erstzulassung. Die Laufzeit ist unterschiedlich, häufig 2 Jahre, teilweise aber auch bis zu 7 Jahre. Das heißt dementsprechend, dass auch Halb-/Jahreswagen, Tageszulassungen und junge Gebrauchtwagen innerhalb dieser Garantie-Laufzeit noch diese Werksgarantie besitzen.
Das Gerücht, dass diese Herstellergarantie erlischt, solange die notwendigen Inspektionen nicht in einem Hersteller-Servicebetrieb durchgeführt werden, hält sich hartnäckig. Die Rechtslage ist allerdings anders: solange alle Wartungen und Inspektionen in einem Meisterbetrieb nach Herstellervorgaben durchgeführt werden, bleibt die Werks-/Herstellergarantie erhalten. Sie können sich jederzeit darauf verlassen, dass wir exakt nach diesen Vorgaben arbeiten.
Als freier Servicepartner dürfen wir allerdings keine Garantiearbeiten, z.B. bei Rückrufaktionen, für die Fahrzeughersteller durchführen, da eine direkte Abrechnung mit den jeweiligen Herstellern nicht möglich ist. Wir arbeiten in diesem Bereich aber eng mit diversen Herstellerbetrieben zusammen. Gerne übernehmen wir das Handling im Bereich Gewährleistungsarbeiten (Garantie u. Kulanz) in Kooperation mit diesen Fabrikats-Kollegen, um für Sie und Ihr Fahrzeug die bestmögliche Lösung zu finden.
Garantieverlängerung
In Verbindung mit der CG CarGarantie bieten wir Ihnen unterschiedliche Neuwagen-Anschlußgarantien für alle Fahrzeughersteller an. Sprechen Sie uns an, wir erläutern Ihnen die einzelnen Möglichkeiten und Garantieumfänge.